§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Berater.
§ 2 Definitionen
Arbeitsergebnisse
Sämtliche Beratungsleistungen, Mitteilungen, Informationen, Technologien oder sonstige Inhalte, die der Berater in Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stellt.
Interne Unterstützungsleistungen
Vom Berater genutzte interne Unterstützungsleistungen, insbesondere:
- Administrative Office-Support-Dienstleistungen
- Unterstützung in den Bereichen Rechnungslegung und Abrechnung
- Netzwerk-Koordination
- IT-Funktionen wie z. B. Geschäftsanwendungen, Systemmanagement und Datensicherheit, -speicherung und -recovery
- Prüfung von Interessenskonflikten, Risikomanagement und Qualitätsprüfungen
- Statistische Zwecke (Benchmarking)
Personenbezogene Daten
Seitens des Kunden übergebene Informationen, die sich auf identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen beziehen.
Textform
Nimmt Bezug auf § 126b BGB und meint eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail).
Unterstützungsdienstleister
Externe Dienstleister des Beraters und andere Unterauftragnehmer.
§ 3 Erbringung der Leistungen
Die Leistungen werden von dem Berater mit angemessener Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen erbracht.
Der Berater ist berechtigt, einen Teil der Leistungen an Unterauftragnehmer zu vergeben, die direkt mit dem Kunden in Kontakt treten können. Die Verantwortlichkeit für die Erbringung der Leistungen gegenüber dem Kunden liegt ausschließlich bei dem Berater.
Der Berater agiert als unabhängiger Vertragspartner und nicht als Mitarbeiter, Vertreter oder Gesellschafter des Kunden.
Der Kunde verpflichtet sich, dem Berater die notwendigen Informationen, Ressourcen und Unterstützung (einschließlich des Zugangs zu Unterlagen, Systemen, Räumlichkeiten und Personen), die für die Erbringung der Leistungen erforderlich sind, unverzüglich zur Verfügung zu stellen (oder andere dazu zu veranlassen).
Die Bereitstellung von notwendigen Informationen (einschließlich Personenbezogener Daten), Ressourcen und Unterstützung an den Berater wird im Einklang mit anwendbarem Recht erfolgen und weder Urheberrechte noch sonstige Rechte Dritter verletzen.
Die seitens des Kunden übergebenen Informationen müssen richtig und vollständig sein. Der Berater wird sich auf die übergebenen Informationen verlassen und ist, sofern der Berater nicht etwas Abweichendes vereinbart hat, nicht dafür verantwortlich, deren Richtigkeit zu überprüfen.
§ 4 Arbeitsergebnisse
Soweit der Berater durch gesonderte Vereinbarung dazu verpflichtet ist, die Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags schriftlich darzustellen, ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Sofern nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Beraters nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, sich auf die Entwurfsfassung eines Arbeitsergebnisses zu verlassen. Der Berater ist nicht dazu verpflichtet, ein finales Arbeitsergebnis aufgrund von Umständen oder Ereignissen zu aktualisieren, die dem Berater erst nach Auslieferung des Arbeitsergebnisses zur Kenntnis gelangen oder eintreten, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde oder der Berater aufgrund der Natur der erbrachten Leistungen dazu verpflichtet ist.
§ 5 Haftungsbeschränkung
Der Berater haftet auf Schadens- oder Aufwendungsersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen.
Für sonstige Schäden haftet der Berater ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Der Berater haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch arglistiges Verhalten, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Berater begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens. All dies gilt auch, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Kunden begründet sein sollte; in diesem Fall findet § 334 BGB Anwendung.
Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Berater und dem Kunden herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber. Einwendungen aus dem Verhältnis zwischen Berater und dem Kunden stehen dem Berater auch gegenüber Dritten zu, § 334 BGB findet Anwendung.
§ 6 Keine Verantwortung gegenüber Dritten
Sofern mit dem Kunden nicht etwas anderes vereinbart ist, ist der Berater für die Erbringung der Leistungen ausschließlich gegenüber dem Kunden verantwortlich. Somit berücksichtigen die Leistungen nicht die Interessen Dritter (einschließlich der Verbundenen Unternehmen des Kunden), sind dementsprechend nicht darauf ausgelegt, Dritten als Grundlage für deren Entscheidungen zu dienen, und Dritte können aus der Vertragsbeziehung zwischen Berater und Kunde keine Rechte herleiten oder anderweitig Nutzen ziehen.
Wird ein Arbeitsergebnis direkt oder indirekt durch den Kunden (oder auf Veranlassung des Kunden) an Dritte (einschließlich Verbundener Unternehmen des Kunden) weitergegeben, verpflichtet sich der Kunde, den Berater von allen Ansprüchen Dritter sowie daraus folgenden Verpflichtungen, Schäden, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener externer und interner Rechtsberatungskosten) freizustellen, die aus einer solchen Weitergabe resultieren. Diese Verpflichtung besteht nicht in dem Umfang, wie der Berater sich ausdrücklich in Textform damit einverstanden erklärt hat, dass der Dritte auf das Arbeitsergebnis vertrauen darf.
§ 7 Urheber- und Nutzungsrechte
Jede Vertragspartei behält ihre Rechte an ihrem bereits vorhandenen geistigen Eigentum. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig geregelt, verbleiben das im Zusammenhang mit den Leistungen des Beraters entwickelte geistige Eigentum und die erstellten Arbeitspapiere (mit Ausnahme der in diesen enthaltenen seitens des Kunden übergebenen Informationen) im Eigentum des Beraters.
§ 8 Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit
Soweit nicht anderweitig geregelt, ist keine der Vertragsparteien dazu berechtigt, Informationen, die von der jeweils anderen Vertragspartei oder in deren Namen zur Verfügung gestellt wurden und nach vernünftigen Erwägungen vertraulich sind und/oder als schützenswert zu behandeln sind, insbesondere die seitens des Beraters genannte Vergütung, gegenüber Dritten offenzulegen. Jede Vertragspartei ist jedoch dazu berechtigt, solche Informationen offenzulegen, soweit diese aufgrund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen.
E-Mail-Kommunikation
Die Vertragsparteien können Informationen auch über E-Mail-Kommunikation austauschen. Die Übermittlung einer unverschlüsselten E-Mail birgt das Risiko, dass diese Nachricht von einem unbefugten Dritten abgefangen und ihr Inhalt offengelegt wird. Jede Vertragspartei ist berechtigt, die E-Mail-Kommunikation zu verschlüsseln oder eine Verschlüsselung oder andere Lösungen zum sicheren Datenaustausch zu verlangen.
In Kenntnis der mit der unverschlüsselten E-Mail-Kommunikation verbundenen Risiken erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Berater auch über unverschlüsselte E-Mails, einschließlich der darin enthaltenen Informationen und angehängten Dokumente, an den Kunden oder an Dritte, die an der Leistungserbringung beteiligt sind, kommunizieren darf.
Unterstützungsdienstleister
Der Berater setzt Unterstützungsdienstleister ein, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen sowie zur Erbringung von Internen Unterstützungsleistungen Zugriff auf seitens des Kunden übergebene Informationen haben können. Der Berater übernimmt die Verantwortung für jegliche Verwendung oder Weitergabe von solchen Informationen durch Unterstützungsdienstleister in demselben Umfang, als wäre der Berater selbst tätig gewesen.
Unterstützungsdienstleister sind berechtigt, die übergebenen Informationen, einschließlich Personenbezogener Daten, in den verschiedenen Jurisdiktionen, in denen sie tätig sind, zu verarbeiten. Übergebene Informationen, einschließlich sämtlicher Personenbezogener Daten, werden in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht verarbeitet und geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um sie zu schützen. Weitere Informationen zur Verarbeitung Personenbezogener Daten durch den Berater sind in unserer Datenschutzerklärung verfügbar.
Zugriff auf Kundensysteme
Wenn der Kunde verlangt, dass der Berater auf Systeme oder Geräte des Kunden oder Dritter zugreift oder diese nutzt, trifft den Berater keine Verantwortung für die Vertraulichkeit, sicherheits- oder datenschutzrechtliche Kontrollen dieser Systeme oder Geräte oder für deren Leistungsfähigkeit oder Erfüllung der Anforderungen des Kunden oder des anwendbaren Rechts.
Collaboration Tools
Um die Erbringung der Leistungen zu vereinfachen, ist der Berater berechtigt, dem Kunden, Mitarbeitern des Kunden oder Dritten, die im Namen oder auf Wunsch des Kunden handeln, Zugriff auf technologiegestützte Collaboration Tools und Plattformen zu gewähren oder diese anderweitig zugänglich zu machen. Die Verantwortung für die Einhaltung der für die Nutzung dieser Tools und Plattformen relevanten Bedingungen durch all diese Personen liegt beim Kunden.
§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Vertragsbeziehungen und sämtliche außervertragliche Angelegenheiten oder Verpflichtungen, die sich aus den Vertragsbeziehungen oder den Leistungen ergeben, findet deutsches Recht Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle in Verbindung mit der Vertragsbeziehung oder den Leistungen entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Höxter, Deutschland.
Der Berater ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 VSBG teilzunehmen.